Home Rechtliches Sonderurlaub
Tweet me!

Sonderurlaub Hochzeit


Ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub aus Anlass einer Hochzeit kann nur bei Beschäftigtem im öffentlichen Dienst bestehen. In jedem anderen Arbeitsverhältnis kann die Anspruchsgrundlage in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Arbeitsvertrag verankert sein.

Wie sich die Rechtslage in Ihrem Fall verhält, darüber berät Sie ein zugelassener Rechtsanwalt oft in wenigen Minuten. In komplexeren Fällen gibt er Ihnen wichtige Hinweise für das weitere Vorgehen in Ihrem Fall.

 
 
Banner
Gefällt mir!
Banner
Feiern auf natürliche Art.